Bargeldabschaffung in Ämtern verfassungswidrig!
Bargeld ist Freiheit!
Die von der Kreisverwaltung beschlossene Abschaffung von Bargeld in Ämtern ist unserer Meinung nach nicht nur politisch abzulehnen, sondern auch verfassungswidrig. Diese Einschätzung kommt nicht nur von uns, sondern auch vom wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.
Bargeld heißt Freiheit – und ist daher zu Recht verfassungsrechtlich geschützt. Auch die gesetzlichen Ausnahmebestände sind hier nicht erfüllt! Im Gegenteil: Der Bürger kann sich dem Behördengang im Zweifel nicht entziehen, da kann sich das Amt auch dem Bargeld nicht entziehen.
Hier muss aus grundsätzlicher als auch aus rechtlicher Sicht dringend zurückgerudert werden. Der Betrieb und die Kosten von Kassenautomaten können hier als ernsthaftes Argument gegen Grundgesetz und Freiheit nicht gelten!